GSZ
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Gefördert werden soll in erster Linie die Arbeit von Nachwuchswissenschaftlern.  Daher werden Dissertationsarbeiten oder vergleichbare Projekte unterstützt. Der Zeitraum der Förderung erstreckt sich über maximal 2 Jahre.


Schmerzverursachende, zu dauernder Krankheit oder zum Tod führende Versuche an lebenden Tieren dürfen nicht gemacht werden.


Die Förderung erfolgt durch Übernahme von Personalkosten.  Dabei orientiert sich die GSZ an der Bezahlung von wissenschaftlich geprüften Hilfskräften.  Zusätzlich können Sachkosten übernommen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt an das Institut, an dem das Projekt durchgeführt wird.


Über die Vergabe von Fördermitteln  entscheiden Vorstand und Beirat in einer gemeinsamen Sitzung im Oktober für das Folgejahr.


Anträge auf Förderung sind  bis zum 1. September  einzureichen.  

Anträge müssen  eine Beschreibung des Vorhabens, einen  Projekt- und Zeitplan und  eine Kostenaufstellung enthalten.  Eine  Förderung durch andere Einrichtungen ist anzugeben.


Für über länger als 1 Jahr geplante Projekte ist die Fortsetzung der Förderung jährlich zu beantragen. Dem Folgeantrag ist ein Zwischenbericht zum Fortgang des Projekts beizufügen.   


Orientierungshilfe zur Antragstellung


Mit der Annahme der Förderung ist die Verpflichtung verbunden, die Stiftung einmal jährlich über den Fortschritt zu informieren (bei mehrjähriger Förderung - s. o.), in der Arbeit auf die Förderung der Arbeit hinzuweisen und der Stiftung ein Exemplar  zu überlassen.


Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten finden Antragsteller hier: